Immobilienrecht Italien

In Zusammenarbeit mit unserem Kollegen avv. Leonardo Bassi, Treviso, begleiten wir Sie umfassend bei Ihren Immobilienvorhaben in Italien.

Immobilienkauf und Verkauf

  • Lang- und Kurzzeit- bzw. Ferienvermietung
  • Erb- und steuerrechtliche Angelegenheiten
  • Planungs- und Genehmigungsfragen

Wir machen das italienische Immobilienrecht für Sie verständlich und entwickeln mit kurzer Vorlaufzeit den schnellsten und kostengünstigsten Weg zu Ihrem Ziel. Bei allen Schritten des Vertragsabschlusses stehen wir an Ihrer Seite - vom Kaufangebot, proposta d´aquisto, über den oft obligatorischen  Vorvertrag, contratto preliminare, bis zum Notarvertrag, dem contratto notarile.

Bestenfalls direkt von Beginn an unterstützen wir Sie bei der Kaufpreisverhandlung - als Käufer sowie als Verkäufer, prüfen Vertragsentwürfe und vertreten Sie bei Vertragsabschlüssen. Sie erhalten von uns einen Überblick über die zu erwartenden Kosten für den Notar, die notwendige Übersetzung des Notarvertrages, die Grunderwerbsteuer sowie Makler- und sonstige Nebenkosten.

Wir holen für Sie Auszüge aus dem Katasteramt ein, das unserem deutschen Grundbuchamt entspricht und prüfen eventuelle Belastungen der Immobilie insbesondere mit Hypotheken, Grundschulden, Wege- und Leitungsrechten sowie Steuern.

Auch gegenüber Behörden vertreten wir Sie in administrativen Angelegenheiten. Sollten Sie zum Beispiel ein Bauvorhaben planen oder wissen wollen, ob eine Immobilie oder Teile davon über eine Nutzungsgenehmigung verfügen und ggf. über welche, klären wir vor Ort die geltenden Rahmenbedingungen.

Gesetzliche Regelungen differieren oft bereits schon von Ort zu Ort in Italien. Es ist wichtig, diese im Hinblick auf Ihr Vorhaben zu kennen und Ihre Planung entsprechend anzupassen. Hiervon kann der Wert Ihrer Immobilie in allen Richtungen erheblich beeinflusst werden.

Wir organisieren die notwendige Übersetzung von Dokumenten. Unsere Beratung bieten wir Ihnen in deutscher, italienischer und englischer Sprache an.